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offizieller Fanclub des 1. FC Koeln in Brasilien

Satzung

§ 1 Name, Sitz und Zweck

§ 3 Leitung des Fanclubs

§ 2 Mitgliedschaft

§ 4 Aufgaben der Leitung

§ 5 Mitgliedsbeiträge

§ 6 Veranstaltungen und Aktivitäten

§ 7 Auflösung des Fanclubs

fc.koeln.fanclub.brasil
Offizieller Fanclub des 1. FC Köln in Brasilien

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Der Fanclub trägt den Namen "Offizieller Fanclub des 1. FC Köln in Brasilien" und ist eine Gemeinschaft leidenschaftlicher Anhänger des 1. FC Köln.

  2. Der Sitz des Fanclubs befindet sich in Brasilien.

  3. Ziel des Fanclubs ist es, die Verbundenheit zum 1. FC Köln zu stärken, gemeinsame
    Erlebnisse zu schaffen und die Unterstützung des Vereins aktiv zu fördern.

  1. Mitglied kann jede Person werden, die die Werte und Ziele des Fanclubs teilt und sich dem 1. FC Köln verbunden fühlt.

  2. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich und wird durch die Leitung geprüft.

  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

  4. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied den Interessen des Fanclubs oder des
    1. FC Köln zuwiderhandelt. Die Entscheidung obliegt der Leitung und ist endgültig.

  1. Der Fanclub wird von einer Leitung geführt, die aus einem Präsidenten oder einer kleinen Führungsgruppe besteht.

  2. Die Leitung trifft alle wesentlichen Entscheidungen, insbesondere in Bezug auf Aktivitäten, Finanzen und Mitgliedschaft.

  3. Mitgliederversammlungen mit Entscheidungsbefugnissen sind nicht vorgesehen;
    Zusammenkünfte können auf Einladung der Leitung stattfinden.

  4. Die Leitung kann Mitglieder beratend hinzuziehen, behält sich jedoch das letzte Wort vor.

  1. Die Leitung verantwortet die Organisation und Verwaltung des Fanclubs und setzt dessen Ziele um.

  2. Der Präsident oder die Führungsgruppe repräsentiert den Fanclub nach außen und trifft
    alle strategischen Entscheidungen.

  3. Finanzielle Angelegenheiten werden ausschließlich durch die Leitung geregelt.

  1. Sollten in der Zukunft Mitgliedsbeiträge erhoben werden, so wird die Höhe und die
    Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge von der Leitung festgelegt.

  2. In diesem Fall werden die Beiträge ausschließlich der Finanzierung gemeinsamer Aktivitäten und der Förderung des Fanclubs dienen.

  1. Der Fanclub ist bemüht, in der Zukunft regelmäßige Treffen in den Städten zu
    organisieren, wo sich eine größere Anzahl von Fanclub-Mitgliedern des 1. FC Köln
    befinden.

  2. Die Spiele hier in Brasilien gemeinsam via Internet-Streams zu erleben, wird sich, aufgrund der Zeitverschiebung zu Deutschland leider eher als schwieriger darstellen.

  3. Im Fokus stehen vor allen Dingen sozales Engagement, als auch die Unterstützung von Fan-Mitgliedern, wenn diese nach Köln reisen, um die Stadt des 1. FC Köln kennenzu. lernen.

  1. Die Auflösung des Fanclubs kann ausschließlich durch die Entscheidung der Leitung
    erfolgen.

  2. Im Falle einer Auflösung werden verbleibende Mittel einem wohltätigen Zweck zugeführt.

  1. Diese Satzung tritt mit der Zustimmung der Leitung in Kraft.

  2. Änderungen der Satzung können ausschließlich durch die Leitung beschlossen werden.